Zuchtbestimmungen
Österreichischer Klub für Englische Vorstehhunde
ZUCHT UND EINTRAGUNGSORDNUNG ( ZEO )
II.) Zuchtarten:
A.) „Normalzucht" sind Würfe deren beide Elterntiere
alle Kriterien der Zucht- und Eintragungsordnung
des Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV) bzw. der FCI in der
jeweils gültigen Fassung erfüllen.
Die besonderen Eintragungsvoraussetzungen in das ÖHZB
(Österreichisches Hunde Zuchtbuch) des ÖKV sind in
§ 10 Absatz (1) und (2) der Zucht- und Eintragungsordnung des
Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV) festgelegt.
B.) „Qualitätszucht" sind Würfe deren beide Elterntiere
alle Kriterien der Zucht- und Eintragungsordnung des
Österreichischen Kynologenverbandes (ÖKV) bzw. der FCI in der jeweils
gültigen Fassung erfüllen und die darüber hinaus
- gem. §1(1) der ZEO des ÖKV - auch alle nachstehenden
Anforderungen der Punkte 1. bis 4. nachweisen können.
Für diese Hunde wird vom Österreichischen Klub für Englische
Vorstehhunde (ÖKEV) ein Qualitäts –
Zuchttauglichkeitsnachweis (QZTN) ausgestellt. Diese Anforderungen gelten
für alle Pointer und Setter, auch
ausländische Deckrüden und Importhunde, die zur Qualitätszucht
verwendet werden.
1. Formwert
Der erforderliche Formwert für beide Zuchtpartner ist mindestens das
Prädikat „sehr gut". Der Formwert der Hunde,
die zur Zucht verwendet werden, muss einmal bei einer Klubschau des ÖKEV
oder einer Ausstellung unter dem
Schutz der FCI in der Zwischen-, Offenen Klasse, Gebrauchshunde- oder
Championklasse erworben worden sein.
2. Prüfung
Eine der folgenden Prüfungen muss für die Erreichung des Prädikates
Qualitätszucht von beiden Elterntieren
nachgewiesen werden. Für die Normalzucht benötigen die Elterntiere keine
Prüfung.
a.) „Fieldtrial" (Frühjahr oder Herbst), oder
„Große Suche" gemäß PO der FCI – wenn das CACIT in Wettbewerb
gestellt ist - mit der
Mindestbeurteilung „sehr gut".
b.) Mindestbeurteilung „sehr gut" bei einer FCI
/ FIDC - Weltmeisterschaft für Vorstehhunde oder dem „FCI
Europacup".
c.) „Vollgebrauchsprüfung" gemäß der PO des
ÖJGV für Vorstehhunde mit einer Mindestbeurteilung im 2. Preis
und mindestens 75% der
maximal erreichbaren Gesamtpunkte.
Nur die erfolgreiche Absolvierung einer der oben angeführten
Prüfungen, mit den geforderten Kriterien, berechtigt
nach den gültigen FCI – Bestimmungen auch zum Start in der
Gebrauchshundeklasse bei nationalen und
internationalen Ausstellungen.
3. HD-Untersuchung
Die röntgenologische Untersuchung auf Hüftgelenksdysplasie (HD) ist
für beide Elterntiere obligatorisch und kann
bei allen autorisierten Tierärzten (aktuelle Liste kann von der
Geschäftsstelle angefordert werden) oder auf der
Veterinärmedizinischen Universität Wien, Institut für Röntgenologie,
durchgeführt werden.
Bei der Durchführung der HD Untersuchung muss der Hund mindestens 12
Monate alt sein. Zur Qualitätszucht
sind nur Englische Vorstehhunde mit dem Befund A = HD - normal (kein
Hinweis auf HD) und
Befund B = HD - fast normal (Übergangsform)
zugelassen. Hunde mit Befund C = HD - leicht (geringgradige HD)
dürfen
nur mit Zuchtpartnern mit
dem Befund A = HD - normal gepaart werden.
4. CLAD - Untersuchung
Alle lrish Red Setter und lrish Red and White Setter, die zur
Qualitätszucht verwendet werden und nicht aufgrund der
Abstammung (beide Elterntiere CLAD normal) CLAD normal sind, müssen einem
CLAD - Test unterzogen werden .
Zur Qualitätszucht zugelassen sind bis auf weiteres auch noch Paarungen:
,,Träger x Normal".
III.) Deckrüde
Am Decktag muss der Rüde das Mindestalter von 18 Monaten erreicht haben.
Der Rüdenbesitzer hat sich vor dem
Deckakt zu vergewissern, dass die Zuchthündin die, in der Normalzucht
oder Qualitätszucht geforderten Bedingungen
erbracht hat. Der Eigentümer des Deckrüden ist verpflichtet, nach dem
vollzogenen Deckakt dem Eigentümer der
Zuchthündin folgende Unterlagen vollständig ausgefüllt zu überlassen:
Für Normalzucht:
Deckbescheinigung (ÖKV - Vordruck)
Kopie Abstammungsnachweis
(Ahnentafel)
Kopie Formwertbeurteilung
Für Qualitätszucht zusätzlich: Kopie
Zuchttauglichkeitsnachweis (QZTN)
Kopie HD - Befund
Kopie CLAD - Untersuchung (IS, IRWS)
Prüfungszeugnis bei ausländischen Deckrüden
Alle ausländischen Deckrüden müssen in einem von der FCI anerkannten
Zuchtbuch eingetragen sein, und für
die Qualitätszucht neben den Bestimmungen der ZEO des ÖKV alle
Voraussetzungen der ZEO des ÖKEV
Absatz II , B, Punkt 1. – 4. erfüllen.
IV.) Zuchthündin
Am Tag ihres ersten Wurfes muss die Zuchthündin den 24. Lebensmonat
vollendet haben. Sie darf bis zur Vollendung
des zehnten Lebensjahres (Stichtag für den Deckakt) zur Zucht verwendet
werden. Pro Kalenderjahr ist der Hündin
nur ein Wurf zuzumuten. Die Deckmeldung samt aller Unterlagen muss binnen
14 Tagen an den Zuchtwart weitergeleitet
werden. Die Meldung des Wurfes hat innerhalb von 14 Tagen nach dem Wurftag
an den Zuchtwart zu erfolgen.
Dazu sind folgende Unterlagen mitzusenden:
Für Normalzucht:
Original Wurfmeldung
Original Abstammungsnachweis (Ahnentafel)
Original Zwingerkarte
Kopie Formwertbeurteilung
Für Qualitätszucht zusätzlich: Kopie
Zuchttauglichkeitsnachweis (QZTN)
Kopie HD - Befund
Kopie CLAD - Untersuchung (IS, IRWS)
Durch die Unterfertigung der vollständig ausgefüllten Formulare
bestätigt der Züchter, dass die darin enthaltenen
Angaben der Wahrheit entsprechen.
V.) Eintragung in das Österreichische Hundezuchtbuch
Die Einreichung zur Eintragung in das ÖHZB obliegt dem Zuchtwart
/ Zuchtbuchführer des ÖKEV.
VI.) Kennzeichnung und Abgabe der Welpen
Die Kennzeichnung der Welpen erfolgt mittels Transponder durch einen
Tierarzt. Die Klebeetiketten mit den Chip-Codes,
die auf den Ahnentafeln angebracht werden müssen, sind unbedingt vor der
Wurfabnahme dem Zuchtwart zu übermitteln.
Die Welpen dürfen erst nach Vollendung der 8. Lebenswoche, nach
Wurfabnahme durch einen ÖKEV Beauftragten,
Kennzeichnung, erfolgter
Entwurmungen und zumindest einer ersten Schutzimpfung abgegeben werden.
Die Abgabe an den gewerblichen
Hundehandel ist untersagt.
VII.) Welpenvermittlung
Die Welpenvermittlung ist als Servicestelle des ÖKEV zu sehen. Es besteht
kein Rechtsanspruch der Züchter gegenüber
dem ÖKEV und dessen Funktionären auf Vermittlung der Welpen. Vermittelt
werden nur Würfe von ÖKEV - Zwingern,
die sämtliche Auflagen und Fristen der ZEO des ÖKEV bzw. ÖKV erfüllen.
Würfe der Qualitätszucht die sich vorrangig
am Zuchtziel des ÖKEV orientieren, werden vorrangig empfohlen.
Auf A - Blatt Ahnentafeln wird entsprechend dem jeweiligen Prädikat
der Vermerk Normalzucht bzw. Qualitätszucht
angebracht.
B - Blatt Ahnentafeln erhalten Hunde die nicht nach der Zucht- und
Eintragungsordnung des Österreichischen
Kynologenverbandes (ÖKV) bzw. der FCI in der jeweils gültigen Fassung
gezüchtet wurden. Gemäß ZEO des
ÖKV § 10. Absatz (1), Punkt 2b) wird der Vermerk: ZUCHTVERBOT
eingetragen.
VI.) Aufgaben und Rechte des Zuchtwartes
Der Zuchtwart oder eine von ihm bestimmte Person ist berechtigt,
jederzeit die Zuchtstätten sowie die Haltungsbedingungen
der Hunde zu kontrollieren. Kann eine Wurfabnahme durch den Zuchtwart oder
einem Tierarzt, der das Vertrauen des ÖKEV
genießt und vom Zuchtwart delegiert wird, trotz vorheriger
rechtzeitiger Information zum vereinbarten Zeitpunkt aus
Verschulden des Züchters nicht durchgeführt werden, ist der Züchter
verpflichtet, dem Wurfabnehmer die Kosten für eine
neuerliche Anreise zu entrichten.
VII.) Verstöße gegen die Zucht- und Eintragungsbestimmungen
Für Verstöße gegen die ZEO des ÖKEV bzw. ÖKV sind Sanktionen
vorgesehen, die der ÖKEV je nach Schwere des
einzelnen Vergehens, je nach Einmaligkeit oder Wiederholungsfall
verhängen kann. Bei Verstößen gegen die ZEO kann
eine Verwarnung ausgesprochen werden und / oder für die Eintragung des
Wurfes die Zahlung eines Mehrfachen der
vorgesehenen Eintragungsgebühr vorgeschrieben werden.
VIII.) Allgemeine Informationen
Alle Bestimmungen der ZEO des ÖKEV orientieren sich an den Zucht und
Eintragungsordnungen des ÖKV bzw. der FCI.
Diese können auf der Homepage des ÖKV (
HIER KÖNNEN SIE SICH DAS EINTRAGUNGSFORMULAR (in pdf) HERUNTERLADEN:
http://oekv.at/downloads/Eintragungsformular2003.pdf
Bitte ausfüllen und an den Zuchtwart Herrn Werner Jost, 7302 Kr.
Minihof, Hauptstr. 81, Tel. 0664 9148200 senden!
HIER KÖNNEN SIE SICH DIE DECKBESCHEINIGUNG (in pdf) HERUNTERLADEN:
http://oekv.at/downloads/Deckbescheinigung2003.pdf