ÖSTERREICHISCHER  KLUB  FÜR
ENGLISCHE  VORSTEHHUNDE

 

PRÜFUNGSORDNUNGEN

 

§ 1     GELTUNGSBEREICH

Die Bestimmungen dieser Prüfungsordnungen gelten für alle vom ,,Österreichischen Klub für Englische Vorstehhunde“ (ÖKEV) ausgeschriebene Suchen und Prüfungen.

§ 2     VERANSTALTER UND DESSEN AUFGABEN

Vom ÖKEV werden ausgeschrieben:

Frühjahr:           a)       Anlagenprüfung (AP) lt. PO des ÖJGV
                        b)       Derby (Jugendanlagensuche einzeln oder paarweise)
                        c)       Field- Trial lt. PO der FCI
                        d)       Feldsuche (Einzelsuche)
                        e)       Große Suche lt. PO der FCI

Herbst:             a)       Feldjagdsuche (Einzel- oder paarweise)
                        b)       Feld- und Wasserprüfung (FWP) lt. PO des ÖJGV
                        c)       Vollgebrauchsprüfung (VGP) lt. PO des ÖJGV
                        d)       Sonderprüfungen lt. PO des ÖJGV

Die Suchen können ausgeschrieben werden:

a)       als Suchen nur für englische Vorstehhunde
b)       als offene Suchen für alle Vorstehhunde

1)                 Jeweils zu Jahresbeginn wird der voraussichtliche Jahresterminkalender für die Suchen und Prüfungen festgelegt.

2)                  Alle, zu einer Suche des ÖKEV zugelassenen Hunde, müssen in einem vom ÖKV bzw. FCI anerkannten Zuchtbuch eingetragen sein. Hunde von Eigentümern, deren Hauptwohnsitz Österreich ist, müssen im Österreichischen Hundezuchtbuch eingetragen sein.

3)                  Der Veranstalter ist berechtigt, die Zahl der Teilnehmer zu beschränken, wenn dies in der Ausschreibung angegeben ist (in der Reihenfolge der Anmeldungen).

4)                   Es bleibt der Suchenleitung überlassen, die Startfolge der gemeldeten Hunde auszulosen oder zu bestimmen.

5)                   Die Eigentümer der Hunde und die Führer unterwerfen sich mit Abgabe der Meldung diesen Prüfungsordnungen.

6)                   Der Schutz einer Suche oder Prüfung durch die FCI zur Erlangung der Anwartschaft auf das „Internationale Arbeitschampionat" (CACIT) ist vom ÖKEV mindestens 8 Wochen vor Prüfungstermin beim ÖKV zu beantragen.

7)                  Wird eine Suche oder Prüfung als CACIT-Suche oder -Prüfung ausgeschrieben, dürfen keinerlei Beschränkungen hinsichtlich Qualifikation oder Nationalität der teilnehmenden Hunde vorgenommen werden.

§ 3     PRÜFUNGSLEITER - SUCHENLEITER

1)                  Dem Prüfungsleiter obliegt im Einvernehmen mit den Revierinhabern die Vorbereitung und die Durchführung der Suche und Prüfung unter Beachtung der Bestimmungen der Prüfungsordnung, des Tierschutzes und der Veterinärbestimmungen.

2)                  Dem Prüfungsleiter obliegt die Einladung der Leistungsrichter, welche vom ÖJGV bzw. der FCI anerkannte Leistungsrichter für Vorstehhunde sein müssen.

3)                  Der Prüfungsleiter hat vor jeder Prüfung eine Richterbesprechung abzuhalten, zu der auch die Richteranwärter beizuziehen sind.

§ 4     DAS RICHTEN

1)                   Das Derby, die Feldsuche und die Feldjagdsuche werden im Rahmen der gegenständlichen PO, das Field-Trial und die Grosse Suche nach der PO der FCI nach freier Richterentscheidung gerichtet.

Die Preisklassen sind:

Vorzüglich, Sehr gut, und Gut. Darüber hinaus kann ein C. Q. N. (Qualifikation für natürliche Anlagen) an Hunde vergeben werden, die im Verlauf der Prüfung mindestens einmal vorgestanden sind, große natürliche Anlagen zeigen, aber wegen eines Dressurfehlers die Prüfung nicht bestanden haben.

 Die Plazierung erfolgt fortlaufend.

2)                   Die Leistung der Hunde wird wie nachstehend angeführt in einer Gesamtnote und der entsprechenden Preisklasse ausgedrückt:

Gesamtnote              Preisklasse

             0 - 4      =     ungenügend
                 5 - 10      =     gut                   
             11 - 15     =     sehrgut          
           16 - 20     =     vorzüglich     

3)                  Alle nationalen Suchen sind von 2 Richter, internationale bzw. Suchen mit CACIT Vergabe sind von 3 Richtern zu bewerten.

4)                   Die Anlagen-, die Feld- und Wasserprüfung, die Vollgebrauchsprüfung und die Sonderprüfungen werden nach der gültigen PO des ÖJGV gerichtet.

5)                  Die Richterordnungen der FCI, des ÖKV und des ÖJGV müssen sinngemäß eingehalten werden.

6)                   Für Derby, Field Trial und Suchen ist zusätzlich die ,,Österr. Prüfungsordnung des ÖJGV für Vorstehhunde“, in der derzeit geltenden Fassung, in den relevanten Paragraphen der ,,Allgemeinen Bestimmungen“ einzuhalten.

7)                  Die Leistungsrichter sind verpflichtet, dem Hundeführer noch im Prüfungsgelände die gezeigten Leistungen der Hunde zu erläutern; die Benotung kann jedoch erst nach Durchprüfung der ganzen Gruppe bekannt gegeben werden.

§ 5     RICHTEROBMANN

1)                  Sofern der Prüfungsleiter - Suchenleiter das Amt des Richterobmannes nicht selbst ausübt, bestimmt er je Richtergruppe einen Richter dazu.

2)                  Der Richterobmann hat im Einvernehmen mit den Revierinhabern bzw. Revierführern dafür zu sorgen, dass für alle Hunde möglichst die gleichen Bedingungen gegeben sind. Sämtliche Feldprüfungen sind tunlichst mit Stirnwind zu beginnen.

3)                   Dem Richterobmann obliegt die Aufgabe, eine kurze Beschreibung der Leistung der in die Preise gekommenen Hunde zu verfassen und bei der Preisverteilung vorzutragen. Er kann für diese Aufgabe die Mithilfe der Mitrichter bzw. der Leistungsrichteranwärter in Anspruch nehmen.

  § 6     LEISTUNGSRICHTER FÜR ENGLISCHE VORSTEHHUNDE

 Voraussetzungen:

1)                   Bestätigter Leistungsrichter für Vorstehhunde durch die GV des ÖJGV und eine zweimalige Tätigkeit als Mitrichter auf einer der fünf Spezialprüfungen des ÖKEV. Über jede Tätigkeit als Mitrichter ist ein Richterbericht innerhalb von 14 Tagen beim Prüfungsreferenten des ÖKEV einzureichen.

oder

2)                   bestätigter Leistungsrichter für Vorstehhunde durch die GV des ÖJGV und ein Nachweis, mindestens zwei gleichwertige Spezialprüfungen im In- oder Ausland gerichtet zu haben

oder

3)                  bestätigter Leistungsrichter für Vorstehhunde durch die GV des ÖJGV und ein Nachweis, mindestens einen Hund auf einer gleichwertigen Frühjahrs- oder Herbst- Spezialprüfung im In- oder Ausland mit zumindest gutem Erfolg geführt zu haben.

4)                  Ausnahmen können vom Prüfungsreferenten genehmigt werden. Eine Bestätigung der GV des ÖJGV als Leistungsrichter für Vorstehhunde tätig sein zu können, ist aber immer notwendig.

§ 7     BEURTEILUNGSKRITERIEN FÜR ALLE SUCHEN UND FIELD TRIAL

a)         Nase

Der Zuchtwert eines Englischen Vorstehhundes beruht in erster Linie auf der Güte seiner Nase. Auf je größere Entfernung der Hund Wild wahrnehmen kann, umso besser ist er zu bewerten. Der Hund soll aber auch fähig sein, wenn er in den Witterungsstrom eines Wildes gelangt, dieses mit Sicherheit aus- und festzumachen. Grundsätzlich darf die Nase nur an Federwild geprüft werden.

b)         Stil der Suche

Die Suche hat in planmäßigen Schleifen zu erfolgen, die nicht zu sehr in die Tiefe gehen sollen. In der Feldarbeit wird vom Englischen Vorstehhund ein den Durchschnitt der Vorstehhunde überragendes Maß verlangt. Seine Suche soll Jagdinstinkt und Klugheit zeigen.

In je höherem Grad diese Eigenschaften und eine feine Nase vorhanden sind und je besser damit der Hund seinen Aufgaben nachkommt, umso höher wird auch die Bewertung des Stils sein.

Der Hund soll nur in den Wind wenden. Jener Hund, welcher ohne Angst, einen Fehler zu machen, eine weiträumige Suche zeigt, ist besser zu beurteilen als derjenige, der bemüht ist, keinen Fehler zu machen und dadurch eine kurze Suche zeigt. Gleichgültig ist es, ob es dem Hund an Veranlagung fehlt oder weil sein Führer ihn zurückhält.

c)         Vorstehen

Der Hund muss unbedingt ein festes, eindrucksvolles Vorstehen, Vorliegen oder Vorsitzen (der Rasse entsprechend) zeigen. Das Vorstehen ist nur zu bewerten, wenn auch die Rute unbeweglich ist. Kommt ein Hund zum Vorstehen, darf er erst angeleint werden, wenn Wild aufgestanden ist. Punkte, die ein Hund vor Hühnern erhält, sind höher zu bewerten als solche vor Fasanen. Das Vorstehen von Federwild ist absolut notwendig, wenn ein Hund in die Preise kommen soll.

d)         Schnelligkeit und Ausdauer

Der Hund soll schnell, ausdauernd und energisch über das Feld galoppieren. Auf Ausdauer ist größter Wert zu legen. In der Suche kann ein Hund, der während des Ganges im Tempo nachlässt, kein ,,vorzüglich" erhalten.

e)         Kopfhaltung

Der Kopf (Nase) des Hundes sollte sich bei der Feldsuche unter normalen Wetterbedingungen oberhalb der verlängerten Rückenlinie befinden. Da die Witterung des Wildes durch den Wind, das Wetter und die Geländeverhältnisse bedingt, in wechselnder Höhe über dem Erdboden schwebt, muss auch eine Kopfhaltung akzeptiert werden, die sich den Gegebenheiten anpasst. Jedoch soll niemals die Nase auf den Boden zeigen. Hunde, die fortlaufend das Wild durch Aufnehmen der Spurwitterung auszumachen suchen, sind von der Prüfung auszuschließen.

f)          Sekundieren

Das Sekundieren wird unter allen Umständen gefordert. Besteht keine Möglichkeit zum Sekundieren, wird dies jedoch um ein Ausscheiden zu verhindern, angenommen. Es soll spontan ohne jegliche Führerunterstützung erfolgen. Einmal durch den Hund klar angedeutet, kann dieser unterstützt werden, ohne dass der vorstehende Hund dadurch gestört wird. Der Hund muss beim Sekundieren unbeweglich bleiben und darf seine Suche erst auf Befehl des Führers, oder wenn der vorstehende Hund seine Suche fortsetzt, wieder aufnehmen. Zweckmäßigerweise begibt sich der Führer zu seinem sekundierenden Hund, leint ihn an und führt ihn zu den Richtern zurück. Die Richter sollen bei sonst gleichen Leistungen in der Endbewertung den Hund vorziehen, der spontan und klar sekundiert.

g)         Nachziehen

Der vorstehende Hund soll auf Befehl vor seinem Führer nachziehen. Die Benotung „vorzüglich" bedingt spontanes Nachziehen bei ständigem Halten der Körperwitterung des Wildes. Hunde, die zum Nachziehen geschoben oder gezogen werden, müssen je nach Grad der Einwirkung, in der Benotung herabgesetzt werden.

h)         Schussruhe

Vor jedem Hund ist möglichst vor abstreichendem Federwild ein Schuss abzugeben. Der Hund soll sich auf den Schuss korrekt verhalten. Der Schuss darf den Hund nicht so beeinträchtigen, dass er davonläuft oder die Weitersuche verweigert. Hunde, die auf den Schuss voranstürmen und damit schusshitzig sind, werden in der Benotung herabgesetzt.

i)          Gehorsam am Hasen

Gehorsam am Hasen wird bei der Suche grundsätzlich verlangt. Ein Hund ist jedoch nicht auszuschließen, wenn er ca. 10 Schritte dem Hasen nachgeht, sich aber durch Einwirkung des Führers halten lässt. Dies drückt natürlich die Benotung.

j)          Benehmen vor abstreichendem Federwild

Der Hund soll sich nach dem Aufstehen des Federwildes vollkommen ruhig verhalten. Prellt ein Hund nach und lässt sich nur durch Einwirkung des Führers halten, so drückt dies je nach dem Grad der Einwirkung die Note oder führt zum Ausschluss.

§ 8     ZUM AUSSCHLUSS FÜHRT

a)         wenn der Hund 2 mal Huhn oder Fasan wirft, von denen er keine Kenntnis hat (z.B. seitliches Auflaufen)

b)         wenn der Hund 2 mal Huhn oder Fasan überläuft

c)         wenn der Hund 1 mal Huhn oder Fasan wirft, von denen er Kenntnis hat

d)         wenn der Hund trotz Möglichkeit seinem Partner nicht sekundiert (zu ihm aufzieht oder vor ihn tritt)

e)         wenn der Hund 3 mal ohne Resultat vorsteht.

f)          wenn die Suche nicht in der Note der Prüfung ist (Suche zu weit oder zu kurz, fehlende Schnelligkeit oder Ausdauer, Kopfhaltung etc.)

g)         wenn der Hund seinen Konkurrenten behindert (z.B. durch Waidlaut, Nachlaufen oder mangelnde Dressur)

h)         wenn der Hund Nutzwild, Raubwild oder Raubzeug hetzt

i)          wenn der Hund Schussscheue zeigt

j)          wenn der Hund vor allem für die Zucht negative Wesensmerkmale oder abnormes Verhalten, wie Anschneiden, mangelnde Wildschärfe, Winseln etc. zeigt

k)         wenn der Hund sich länger als 1 Minute der Einwirkung seines Führers entzieht

l)          wenn der Führer bei Aufruf nicht anwesend ist (3 Minuten Toleranzzeit)

m)        ungebührliches Benehmen des Führers gegenüber den Richtern oder absichtliches Stören des Partners

 

FRÜHJAHRSPRÜFUNGEN

 

§ 9     DERBY ( JUGENDANLAGENSUCHE)

1)                  Zugelassen sind Hunde der englischen Vorstehhunderassen, welche am Prüfungstag das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Hunde laufen einzeln oder paarweise. Die Entscheidung darüber liegt beim Prüfungsreferenten des ÖKEV und ist Bestandteil der Ausschreibung. Pro Richtergruppe dürfen nicht mehr als 10 Paare eingeteilt werden.

2)                   Die Jugendanlagenprüfung legt das Hauptaugenmerk auf die natürlichen Anlagen des Hundes. Fehler oder Übereifer und Passion sind wohlwollend zu beurteilen. Im wesentlichen sollen nur positive Leistungen bewertet werden. Mehrere sehr gute Leistungen können Fehler weitgehend ausgleichen. Es muss jedoch ein Unterschied zu den Hunden gemacht werden, welche die geforderten Leistungen fehlerfrei erbringen.

3)                  Bewertet werden folgende Fächer:

a) Nase - b) Stil der Suche - c) Vorstehen - d) Schnelligkeit und Ausdauer - e) Kopfhaltung – 
f) Sekundieren (bei Paarsuche) - g) Nachziehen - h) Schussruhe - sowie Allgemeiner Gehorsam und Führigkeit.

4)                  Bewertet wird nach den Beurteilungskriterien für alle Suchen und Field Trial, (§7) jedoch mit vorgenannter wohlwollender Beurteilung.

5)                  Der Hund, welcher eine sehr gute Suche und ein sauberes Vorstehen gezeigt hat, aber nach dem Vorstehen einspringt und hetzt, bleibt in der Prüfung. Bei einer ansonsten sehr guten Leistung kann im vorstehenden Fall auch ein ,,Sehr gut" vergeben werden.

Bei einer vorzüglichen Leistung auch ein ,,Vorzüglich“.

§ 10     FIELD TRIAL

Gemäss Prüfungsordnung der FCI vom 23.11.1982 ( Anhang A) in der derzeit gültigen Fassung.

Erläuterungen der Prüfungsordnung für Field Trial:

Zu Beginn der Suche wird den Hunden eine Freiminute gewährt. Während dieser werden Leistungen bewertet, Fehler bleiben jedoch unberücksichtigt. Gesucht wird mit Stirnwind. Jedes Paar soll in den Gängen mindestens 15 Minuten, höchstens aber 20 Minuten laufen. Sollte ein Partner während des Ganges einen Fehler begehen, welcher zum Ausscheiden führt, sind beide Hunde zurückzunehmen und das folgende Paar aufzurufen. Die noch zu laufenden Minuten des noch in der Konkurrenz befindlichen Partners sind festzuhalten und am Ende des ersten Durchganges aller angetretenen Hunde mit einem geeigneten Partner nachzuholen. Die Führer sollten sich während des Ganges nicht mehr als 30 Schritte voneinander entfernen. Ständiges Pfeifen eines Führers kann nach Vorwarnung durch die Richter zum Ausschluss führen. Der behinderte Mitkonkurrent kann die Richter diesbezüglich ansprechen.

§ 11     FELDSUCHE

1)                  Zugelassen sind Hunde der englischen Vorstehhunderassen ohne Altersbeschränkung. Die Feldsuche ist eine Einzelsuche. Für die Richtergruppe sind nicht mehr als 10 Hunde zugelassen.

2)                  Bewertet werden folgende Fächer:

a) Nase - b) Stil der Suche - c) Vorstehen - d) Schnelligkeit und Ausdauer - e) Kopfhaltung – 
g) Nachziehen - h) Schussruhe - i) Gehorsam am Hasen - j) Benehmen vor abstreichendem Federwild

3)                  Bewertet wird nach den Beurteilungskriterien für Suchen und Field Trial (§7)

§ 12     GROSSE SUCHE

Gemäss Prüfungsordnung der FCI vom 23.11.1982 ( Anhang B ) in der derzeit geltenden Fassung.

 

HERBSTPRÜFUNGEN

 

§ 13     FELDJAGDSUCHE

1)                  Zugelassen sind alle Vorstehhunde gemäß Ausschreibung ohne Altersbeschränkung. Die Feldjagdsuche kann als Paarsuche oder als Einzelsuche ausgeschrieben werden. Bei einer Paarsuche sind 6 Paare, bei einer Einzelsuche sind maximal 8 Hunde je Richtergruppe zugelassen.

2)                  Bewertet werden folgende Fächer:

a) Nase - b) Stil der Suche - c) Vorstehen - d) Schnelligkeit und Ausdauer - e) Kopfhaltung - 
f) Sekundieren (bei Paarsuche) - g) Nachziehen - h) Schussruhe - i) Gehorsam am Hasen - 
j) Benehmen vor abstreichendem Federwild - k) Apportieren von vor dem Hund geschossenem Federwild - 
l) Apportieren einer toten Ente aus tiefem Wasser.

3)                   Bewertet wird nach den Beurteilungskriterien für alle Suchen und Field Trial, (§7) jedoch sind nachfolgende zusätzliche Regeln zu beachten:

a)                  Die Feldjagdsuche muss der praktischen Jagd entsprechen. Sie hat zum Ziel, die besten Jagdhunde der Rasse zu ermitteln.

b)                   Die Prüfung kann in jedem jagdnahen Gelände stattfinden, in welchem sich das Wild drücken kann.

c)                   Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Suche in möglichst gut besetzten Federwildrevieren stattfindet.

d)                   Die Richter haben sich zu bemühen, allen Hunden die gleichen Arbeitsbedingungen zu verschaffen.

e)                  Der Stil der Suche muss sich der Bewuchshöhe und dem Gelände anpassen. Der Kontakt des Hundes zum Führer muss ständig erhalten bleiben. Das Gelände sollte systematisch abgesucht werden und bei jeder Schleife sollte der Hund höchstens in Schrotschussentfernung vor seinem Führer vorbeilaufen.

f)                    Der Kontakt zum Führer muss ständig gehalten werden und die seitliche Ausdehnung der Suche ist dieser Forderung anzupassen.

g)                   Der Richterobmann muss beim Aufstehen des Wildes den Hund beobachten können und soll aus diesem Grunde seinen Mitrichter oder einen mitgehenden Schützen schießen lassen.

h)                  Beim Aufstehen des Wildes und beim Schuss sollte der Hund bewegungslos bleiben um die Note ,, vorzüglich“ zu erhalten. Der Hund, der einspringt oder hetzt und sich von seinem Führer nicht zurückhalten lässt, scheidet aus.

i)                     (Fach k) Das Apportieren des geschossenen Federwildes ist obligatorisch. Es soll auf Kommando erfolgen. Der Hund, der nicht korrekt bringt, wird in der Note herabgesetzt. Verweigert der Hund das Apportieren, muss er ausscheiden.
Hatte der Hund während der Suche keine Gelegenheit zum Apportieren, so wird ausnahmsweise an möglichst frisch erlegtem Federwild das Apportieren geprüft. Dabei wird das tote Federwild unter Abgabe eines Schusses angesichts des Hundes in die Deckung geworfen und der Hund zum Bringen aufgefordert.

j)                   (Fach l) Eine tote Ente wird möglichst weit ins offene Wasser geworfen und gleichzeitig muss ein Schrotschuss in die Luft in Richtung der Ente abgegeben werden. Auf Kommando muss dann der Hund die Ente apportieren. Der Hund, der nicht korrekt bringt, wird in der Note herabgesetzt. Verweigert der Hund das Apportieren der Ente, wird die Wertung aus der Feldprüfung um 4 Punkte herabgesetzt.

k)                 Wertungen können an folgendem Federwild erzielt werden:
Rebhuhn, Fasan, Bekassine, Ente, Wachtel.

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