Austrian Field Award
Seit nunmehr 10 Jahren veranstaltet der ÖKEV regelmäßig int. Prüfungstage die von Anfang an auf hohem- auch
internationalem Niveau standen. Der Klub hat sich immer bemüht hinsichtlich Revier- und Richterbestellung Topqualität zu bieten.

Für vergangene und kommende Spitzenleistungen Englischer Vorstehhunde im Feld, im Rahmen unserer int. Prüfungstagen stiftete
Herr Präsident Otto Kopitsch diesen Preis.
Gerechnet werden erbrachte Leistungen nach den int. Prüfungsordnungen der FCI.  ( Grosse Suche, & Field Trial )

 Reglement:
Am Ende einer Serie von Prüfungstagen werden die Leistungen addiert. Eine der Prüfungen muss mit der Note Exzellent bewertet sein.
Der Sieger ergibt sich aus der höchsten Gesamtpunktezahl. Bis zur nächsten Prüfung verbleibt der Preis beim Sieger.
Eine dauerhafte Übergabe an einen Hundeführer entscheidet der Stifter.

Punktebewertung:
gut = 1 Pkt, sehr gut = 3 Pkt, exzellent = 5 Pkt, ResCACIT/CAC = 6 Pkt, CACIT /CAC = 7 Pkt 

Otto Koppitsch


 

HINWEISE ZU JAGDLICHEN PRÜFUNGEN
(Prüfungen gemäß Prüfungsordnung des ÖJGV)

 

Diese Information soll Ihnen helfen die Anmeldung und Vorbereitung zu Prüfungen korrekt und effizient durchzuführen.

1.) ANMELDUNG - NENNUNG:

W I E :

Die Anmeldung zu Prüfungen kann nur auf den dazu vom ÖJGV geschaffenen Nenn - Formularen erfolgen. Diese erhalten Sie 
beim ÖJGV Generalsekretariat, beim ÖKEV Prüfungsreferat oder beim jeweiligen Prüfungsleiter. Bitte kreuzen Sie die Kästchen 
zur jeweiligen Prüfung exakt an und schreiben Sie mit Blockbuchstaben oder Schreibmaschine. Sie vermeiden dadurch Fehler 
oder Nachfragen.

Anlagenprüfung:

Auch hitzige Hündinnen können, wenn die Tatsache zeitgerecht dem Prüfungsleiter gemeldet wird, zugelassen werden. Diese Hunde
müssen von den anderen Hunden fern gehalten werden und werden in einer eigenen Gruppe geprüft. Zu Anlagenprüfungen können 
auch Hunde zugelassen werden, deren Eintragung in das ÖHZB beantragt wird, sofern eine schriftliche Zusage des 
Rassezuchtvereines vorliegt.

LEISTUNGSPRÜFUNGEN:

Es können nur Hunde zugelassen werden, die im ÖHZB oder einem anderen von der FCI anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind.

Feld / Wasserprüfung:

Überprüfen Sie ob die jeweilige Prüfung als Feldwasserprüfung oder als Feldprüfung und Wasserprüfung ausgeschrieben ist.
Bei Versagen in einem Teil (Feld oder Wasser) kann ein Teilprüfungszeugnis ausgestellt werden. Vergessen Sie nicht die
Information "Altersgruppe" anzugeben: A = am oder nach dem 1. Jänner des Vorjahres gewölft. B = alle älteren Hunde.

Vollgebrauchsprüfung:

Hier markieren Sie auch „mit" oder „ohne" Zusatzarbeit zur Pflichtriemenarbeit und geben Sie die Art der Zusatzarbeit 
(am Formularende) an. Beachten Sie das erforderlich Zulassungsalter von 2 Jahren. (Ausnahme § 16 Zi.3 der PO) Der Hundeführer 
bestätigt mit seiner Nennung auch, dass der Hund die letzten drei Monate vor der Prüfung von ihm abgeführt worden ist.

Sonderprüfungen (Einzelleistungen):

Schweißsonderprüfung; SSP   und   Schweißprüfung ohne Richterbegleitung; SpoR;
Bringtreueprüfung; Btr;  und   Lautstöberprüfung; LSt;
Verlorenbringen auf natürlicher Wundspur; Vbr;  und  Nachweis der jagdlichen Eignung; HN;

Das Mindestalter für Hunde bei allen Einzelleistungen beträgt 18 Monate. Hunde, deren Eigentümer oder Züchter ihren 
ordentlichen Wohnsitz in Österreich haben, müssen im ÖHZB eingetragen sein.

Die Angabe der Formwertnote (wann / wo) ist unbedingt erforderlich. Vergessen Sie bitte nicht die Mitgliedsnummer 
zum jeweiligen Landesjagdverband an zugeben. Dies gibt dem Prüfungsleiter die Information, dass Sie bzw. Ihr Hund durch Ihre 
gültige ( rechtzeitig bezahlte) Jagdkarte eine Haftpflichtversicherung besitzen. Hundeführer die keine gültige Jagdkarte besitzen, 
müssen dies unbedingt zeitgerecht vor dem Nennschluss dem jeweiligen Prüfungsleiter mitteilen, der dann entscheidet ob eine 
Teilnahme an der Prüfung möglich ist oder nicht. Eine private Haftpflichtversicherung ist dazu jedenfalls Voraussetzung.

W A N N :

Zu jeder Prüfung ist ein Nennschluss angegeben, zu dem die Nennformulare beim Prüfungsleiter eingelangt sein müssen. Dieser 
Termin ist unbedingt einzuhalten, da die Prüfungsvorbereitungen ( Richtereinladung, Revierbereitstellung) von der Anzahl der 
Teilnehmer abhängig ist. Bitte beachten Sie, dass zum Nennschlusstermin auch die jeweilige Prüfungsgebühr schon bezahlt sein muss.

Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir Sie jedoch, Ihre Nennung so bald wie möglich abzugeben und nicht den letzten 
Termin abzuwarten. Sie erleichtern dadurch die Arbeit des Prüfungsleiters erheblich. Verspätet einlangende Nennungen und 
Zahlungen können, wenn überhaupt, dann nur mehr mit dem Nenngeld für „nicht Vereinsmitglieder" angenommen werden. 
Diese Entscheidung bleibt dem jeweiligen Prüfungsleiter vorbehalten.

Das einbezahlte Nenngeld ist auch Reugeld bei Nichterscheinen zur Prüfung und wird nur bei Krankheit des Hundes bzw. 
bei hitzigen Hündinnen (Leistungsprüfungen) gegen Vorlage einer tierärztlichen Bestätigung zurück erstattet.

Hundeführer die mit der jeweiligen Zahlung des ÖKEV Mitgliedsbeitrages im Rückstand sind, müssen die Nenngebühr in 
der Höhe für „Nichtmitglieder" leisten.

Eine persönliche Information bzw. Absage erfolgt nur dann, wenn Ihre Nennung zu spät erfolgt ist, oder wenn die Anzahl 
der zur Prüfung zugelassenen Hunde überschritten ist.

2.) TIPPS zur PRÜFUNGSVORBEREITUNG:

Überprüfen Sie zuerst den Impfpass Ihres Hundes. Der Hund muss unbedingt gegen Tollwut („Rabies") geimpft sein und dies 
muss im Impfpass eingetragen und vom Tierarzt bestätigt sein. Die erforderlichen Fristen sind einzuhalten, d.h. die Impfung 
muss mindestens vor einem Monat erfolgt, und darf nicht älter als 12 Monate sein.

Ist Ihre Jagdkarte gültig ? Haben Sie den Mitgliedsbeitrag zum Landesjagdverband einbezahlt? Haben Sie keine Jagdkarte 
oder nur eine Jagdkarte eines anderen Landesjagdverbandes ? Besitzen Sie eine private Haftpflichtversicherung ?
Haben Sie dies zeitgerecht dem Prüfungsleiter gemeldet ?

Üben Sie kurz vor der Prüfung mit Ihrem Hund nicht mehr! Was Ihr Hund jetzt noch nicht kann, wird er sicher nicht mehr 
lernen können.  Ein bis zwei Tage Ruhe vor einer Leistungsprüfung ist sicher besser und motiviert zu mehr Arbeitsfreude 
am Prüfungstag.

Zur Anlagenprüfung und den Leistungsprüfungen sind mit zu bringen:

Impfpass für den Hund, und Abstammungsnachweis (Stammbaum – Pedigree);
Hundeleine mit Halsung, (keine Dressurhalsung oder Koralle);
Schweißleine (mind. 7m) mit Schweißhalsung, nur für eine VGP oder Schweißprüfung; Bringsel für eine Schweißzusatzarbeit;
Rucksack mit Wasserflasche für den Hund;      Hundepfeiferl;
Belohnungshappen für den Hund wenn er die Aufgabe zur Zufriedenheit von Leistungsrichter und Hundeführer gelöst hat,
aber auch wenn es nicht so geklappt hat !
Gültige Jagdkarte mit Versicherungsnachweis;
Flinte mit zumindest 4 passenden (Kal.20/16/12 ?) Patronen für eine Anlagenprüfung;
Flinte mit zumindest 8 passenden (Kal.20/16/12 ?) Patronen für FW Prüfung bzw. VGP.

Im Rucksack mit zu bringen:

mind. 1 Stück Federwild, Ente, Fasan oder Rebhuhn, für FW Prüfung bzw. VGP.
mind. 1 Stück Haarwild, Hase (ausgewachsen), für FW Prüfung bzw. VGP.
(Es ist sinnvoll jeweils zwei Stück Feder bzw. Haarwild mit zu bringen um je ein Stück für
die Schleppen und je ein Stück für das Freiverloren verwenden zu können.)
1 Stück Haarraubwild oder Haarraubzeug, (je nach Ausschreibung) für eine VGP.
(Mindestgewicht des Fuchses 3,5 kg, des Haarraubzeuges 3 kg)
(Die Ente für die Wasserarbeit wird üblicherweise vom Veranstalter beigestellt)
Das verwendete Wild darf nicht nach der Prüfung frei im Revier „entsorgt" werden.
Bitte fragen Sie Revierführer, Leistungsrichter bzw. Prüfungsleiter.

Auch der Hundeführer sollte für den Anlass entsprechend gekleidet sein:

Jagdliche Kleidung, Regenbekleidung, Jagdhut, feste Schuhe, allenfalls Gummistiefel.
Für eine Feldarbeit bei Regenwetter ist eine wasserabweisende Schutzhose zu empfehlen.
Zwischen den einzelnen Prüfungsgegenständen können Wartezeiten entstehen. In diesen
legen Sie den Hund im Auto oder im Schatten ab und lassen Sie ihn nicht anderen Hunden
bei der Arbeit zusehen. Ihr Hund sollte sich entspannt auf die nächsten Arbeiten vorbereiten können.

 Wenn die vorangegangenen Arbeiten nicht ganz so abgeleistet wurden wie Sie sich das gewünscht haben,
dann beruhigen Sie sich zuerst, und lassen Sie Ihren Ärger nicht am Hund aus. Hunde fühlen die Gemütszustände
 Ihrer Führer sofort und es beeinträchtigt ihre weitere Arbeit.

Nun „Suchen Heil", „Weidmannsheil" und viel Erfolg !

wünscht Ihnen Hans Eckl