NEWS DES KLUBVORSTANDES
ACHTUNG!
Ist Ihr Hund gechipt und
in der Heimtierdatenbank registriert ?
Kontrollieren Sie das bitte umgehend! Einige BH's haben bereits
Verwaltungsstrafen ausgesprochen!
Viele, vor allem ältere Hunde, welche schon vor einigen Jahren
mittels Chip gekennzeichnet wurden, sind nur in den Registern
der Datenbanken wie zum Beispiel ANIMALDATA oder TASSO zu finden. Die
Registrierung in der Heimtierdatenbank erfolgt
nicht automatisch, da für die Registrierung in der Heimtierdatenbank die Nummer
eines Personaldokumentes des Besitzers
angegeben werden muss.
Wie kann ich das überprüfen? Am einfachsten über einen PC Zugang. Tippen sie am
Suchprogramm von „Google“ das Wort
Heimtierdatenbank ein und starten die Suche. Unter den nun folgenden
Angeboten kommt gleich als erstes
„Heimtierdatenbank Onlinemelder“, anklicken, links oben steht das Wort SUCHE,
ebenfalls anklicken.
Es erscheinen nun 2 Felder, in das obere, mit der Bezeichnung Chipnummer, tippen
sie die Nummer ihres Hundes ein.
Ist er bereits registriert erscheint nun der Rufname ihres Hundes und der
Hinweis auf jene Datenbank (Animaldata, Tasso, etc.)
in welcher die genauen Daten, wie Besitzer etc., des betreffenden Hundes
abgefragt werden können.
Erscheint jedoch der Hinweis, dass der betreffende Hund noch nicht in der
Heimtierdatenbank aufscheint, besteht für sie
dringender Handlungsbedarf. Nehmen sie das durch den Tierarzt bei der
Kennzeichnung ausgefüllte Formular zur Hand
und setzen sie sich umgehend telefonisch mit der betreffenden Firma in
Verbindung. In der Regel genügt es wenn man die
Nummer eines Personaldokumentes angibt und die Sache wird formlos erledigt.
Für die Durchführung der nachträglichen Meldung bestehen 3 Möglichkeiten:
1. Registrierung durch ihren Tierarzt
2. Der Tierhalter selbst kann mit seiner „Bürgerkarte“ über nachstehende
Internetadresse die
Registrierung selbst vornehmen: http: //heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/.
3. Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft.
Die Kosten von ca. € 28,- (Bundesgebühr + Verwaltungsabgabe der BH) sind vom
Tierbesitzer zu tragen
ACHTUNG IMPFINTERVALL DER
TOLLWUTIMPFUNG !
Der Erlass zur Tollwutimpfung in Österreich aus dem Jahre 1976
wurde mit Erlass
GZ 74700/0026-IV/B/2007 des Bundesministerium für Gesundheit, Familie und
Jugend, gemäß
„ENTSCHEIDUNG DER EU KOMMISSION vom 2. Februar 2005 zur
Festlegung des Zeitraums,
nach dem die Tollwutimpfung als gültig betrachtet wird"
aufgehoben bzw. ersetzt. In Artikel 1.) der EU
Entscheidung wird unter anderem angeführt:
Unbeschadet der Anforderungen gemäß Artikel 6 und Artikel 8 der Verordnung
(EG) Nr. 998/2003 wird eine
Tollwutimpfung ……. 21 Tage nach Abschluss des Impfprotokolls als gültig
betrachtet, das der Hersteller für die
Erstimpfung in dem Land, in dem die Impfung vorgenommen wird, vorschreibt.
Das BM ist der EU Entscheidung nachgekommen und dadurch wurde
das bisher generell gültige Impfintervall zur
Tollwutimpfung- max. 1 Jahr, mind. 30 Tage – auf einen gültigen Impfschutz
nach Herstellerangaben geändert.
In Österreich werden Impfstoffe verschiedener Hersteller mit
unterschiedlichen Angaben zum Impfintervall verwendet.
Es ist also in Zukunft auf die Angabe des Impfstoffherstellers zu achten.
Wie auch bisher dürfen nur Impfstoffe angewendet werden, die
in Österreich zugelassen sind oder die
eine so genannte EU Zulassung haben.
Wichtig zur Vorlage des EU Heimtierausweises (Impfpass) bei
Prüfungen und Ausstellungen:
Beim Eintrag der Tollwut-Impfung durch den Tierarzt in den EU-Heimtierausweis
ist dementsprechend künftig für das
Feld „gültig bis"
die Angabe des Herstellers - 1 Jahr oder 3 Jahre - maßgeblich.
Auf Grund der Novellierung der Tierschutz –
Veranstaltungsverordnung idF BGBl II Nr. 70/2008
gilt dies nun auch für Ausstellungen:
Der ÖKV hat in der
Vorstandssitzung vom 10.11.2007 eine Novellierung
in Punkt VI der Zuchtordnung 2005 mit Wirkung vom
1.1.2008 beschlossen.
Die neue Zucht und Eintragungsordnung des ÖKEV wurde daher den Bestimmungen
des
ÖKV und der 2007 erfolgten Novellierung des Tierschutzgesetzes angepasst und ist in
"Zuchtbestimmungen" bzw. als pdf.
Datei zu lesen.
(30.12.2007)
Aus gegebenem Anlass ersuchen wir
Sie, an keinen Veranstaltungen
(Ausstellungen bzw. Prüfungen) teilzunehmen die nicht unter FCI Bestimmungen
ablaufen,
und auch der Veranstalter nicht von der FCI bzw. dem ÖKV anerkannt ist!