Ausstellungen HINWEISE
Erfordernis
für die Ausstellung eines ÖKV / FCI Certificates
für die Teilnahme an FCI - Ausstellungen in der
Gebrauchshundeklasse für Pointer und Setter
Gemäß F.C.I. Beschluß kann die
Ausstellung nur mehr im Wohnsitzland des Hundebesitzers
erfolgen. Neu ausgestellte ausländische Zertifikate sind daher ungültig.
(ergänzt26.07.2005)
1.) Eine der
folgenden internationalen Prüfungen gemäß FCI Reglement oder
eine der folgenden nationalen Prüfungen gemäß ÖKEV Prüfungsordnung
muss mit der Mindestbeurteilung „SEHR GUT“ nachgewiesen werde:
a.)
Field Trial, als Solo oder Paarsuche,
b.) Große Suche,
c.)
Gibier Tire (Feldjagdsuche) als Solo oder Paarsuche,
oder
2.)
Eine Vollgebrauchsprüfung (VGP) gemäß Prüfungsordnung des ÖJGV
mindestens im 2. Preis. Dabei muss der Hund mindestens 75 % der maximal
erreichbaren Punkteanzahl erlangt haben. Daher sind nach der derzeit gültigen
PO, mit einer Höchstpunkteanzahl
von 412 Punkten, 309 Punkte
erforderlich.
Antragsmodus:
download
(pdf) des Formulares
Füllen Sie bitte
das Formular des ÖKV (in Blockschrift) in den Spalten:
Name des Hundes, Rasse, Geschlecht, Wurfdatum, Zuchtbuchnummer, Tätowierungsnummer,
Prüfung – Punkte/Rang, Eigentümer und Wohnort aus und senden Sie dieses
unter Beifügung
einer Kopie des Prüfungszeugnisses (Leistungsbuchkopie bei Trials) an den Prüfungsreferenten
Werner Jost, Hauptstraße 81, 7302 Kr. Minihof.
Auf dem ÖKV
Formular wird der Bestätigungsvermerk des ÖKEV eingesetzt und an den ÖKV
weiter gesandt. Nach erfolgter Anerkennung durch den ÖKV wird die „Bestätigung
zur Teilnahme
in der Gebrauchshundeklasse“ an den Eigentümer mit einer Gebührennote des ÖKV
zurück gesandt.