Ausstellungen  HINWEISE

             
Erfordernis für die Ausstellung eines ÖKV / FCI Certificates

 
für die Teilnahme an FCI - Ausstellungen in der Gebrauchshundeklasse für Pointer und Setter

Gemäß F.C.I. Beschluß kann die Ausstellung nur mehr im Wohnsitzland des Hundebesitzers
erfolgen. Neu ausgestellte ausländische Zertifikate sind daher ungültig.
   (ergänzt26.07.2005)

1.) Eine der folgenden internationalen Prüfungen gemäß FCI Reglement oder
eine der folgenden nationalen Prüfungen gemäß ÖKEV Prüfungsordnung
muss mit der Mindestbeurteilung „SEHR GUT“ nachgewiesen werde: 

a.) Field Trial, als Solo oder Paarsuche,
b.) Große Suche,
c.) Gibier Tire (Feldjagdsuche) als Solo oder Paarsuche, 

                 oder 

2.) Eine Vollgebrauchsprüfung (VGP) gemäß Prüfungsordnung des ÖJGV
mindestens im 2. Preis. Dabei muss der Hund mindestens 75 % der maximal
erreichbaren Punkteanzahl erlangt haben. Daher sind nach der derzeit gültigen
PO, mit einer Höchstpunkteanzahl von 412 Punkten,  309 Punkte erforderlich. 

Antragsmodus: 

download (pdf) des Formulares

Füllen Sie bitte das Formular des ÖKV (in Blockschrift) in den Spalten:
Name des Hundes, Rasse, Geschlecht, Wurfdatum, Zuchtbuchnummer, Tätowierungsnummer,
Prüfung – Punkte/Rang, Eigentümer und Wohnort aus und senden Sie dieses unter Beifügung
einer Kopie des Prüfungszeugnisses (Leistungsbuchkopie bei Trials) an den Prüfungsreferenten
Werner Jost, Hauptstraße 81, 7302 Kr. Minihof. 

Auf dem ÖKV Formular wird der Bestätigungsvermerk des ÖKEV eingesetzt und an den ÖKV
weiter gesandt. Nach erfolgter Anerkennung durch den ÖKV wird die „Bestätigung zur Teilnahme
in der Gebrauchshundeklasse“ an den Eigentümer mit einer Gebührennote des ÖKV zurück gesandt.